Landesverkehrswacht Berlin

Sicherheit - Vorsicht - Rücksicht !

Nachholen von Radfahrprüfungen
innerhalb des Aufholprogramms „Stark trotz Corona“

Stellenausschreibung

Für die praktische Radfahrausbildung mit Kinder der 5. und 6. Jahrgangsstufe suchen wir geeignete Honorakräfte mit Erfahrungen in diesem Bereich. Mehr in unserer ausführlichen Ausschreibung.


Die Schulen konnten uns ihren Bedarf bis zum 11. März 2022 online melden. Sofern Nachmeldungen erfolgen sollen, sprechen Sie uns bitte individuell an.

An die Schulleitungen aller Schulen mit Primarstufe in Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

pandemiebedingt konnte die praktische Radfahrausbildung in den vergangenen beiden Schuljahren nicht an allen Berliner Schulen mit Primarstufe wie geplant durchgeführt werden. Um die Kompetenzen des selbständigen und sicheren Radfahrens gezielt zu fördern, unterstützt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Rahmen des Bund-Länderprogramms „Stark trotz Corona“ die Schulen, die Radfahrprüfungen nachträglich durchzuführen. Dies bedeutet konkret, dass Ihre Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe die Möglichkeit erhalten sollen, die Radfahrprüfung nachzuholen.

Die Landesverkehrswacht Berlin e.V. führt als Dienstleister im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die praktische Radfahrprüfung und ggf. erforderliche praktische Übungen durch. Die Schulleitungen gewährleisten die Begleitung der Gruppen. Als Schulveranstaltung sind die Schülerinnen und Schüler auch hierbei über die Unfallkasse Berlin versichert.

Um einen Überblick über den Aufholbedarf der Radfahrausbildung sowohl hinsichtlich der praktischen Übungen als auch der praktischen Prüfungen an Ihrer Schule zu erhalten, bitten wir Sie darum, uns für die weitere Planung und Organisation die Fragen zur Anmeldung zu beantworten. Die Durchführung der Termine ist ab Frühjahr 2022 geplant.

Wenn Sie mit Ihrer Schule an dem Programm teilnehmen möchten, melden Sie Ihre Schule bitte unter dem Link an, den wir Ihnen per Mail zugeschickt haben. Um Eingaben Dritter zu vermeiden, finden Sie den Link nicht an dieser öffentlichen Stelle. Sollten Sie unsere Mail nicht mehr haben, fordern Sie bitte mit einer Mailadresse Ihrer Schule den Link erneut an.

Über den Link ist unter anderem eine beauftragte verantwortliche Person der Schule zu benennen, und es sind Angaben zur Schülergruppe und zum Stand der praktischen Ausbildung zu machen.

Nachfragen zum Programm und zum Anmeldeverfahren richten Sie bitte an unsere Projektleiterin
Frau Uricher
Tel.: 030 3040163
E-Mail: uricher@lvw-berlin.de


Hintergrund

Die schulische Radfahrausbildung ist im § 13 der Grundschulverordnung (GsVO) geregelt. Die Radfahrprüfung wird in Jahrgangsstufe 4 in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Polizei Berlin begrüßt es, wenn die Schulen dazu auch weiterhin „ihre“ Verkehrssicherheitsberatenden hinzuziehen. Falls diese jedoch für das Aufholprogramm keine freien Kapazitäten haben, kann die Prüfung auch ohne Polizei durchgeführt werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Radfahrprüfung im Rahmen des Aufholprogramms ist, dass die Schülerinnen und Schüler die theoretische Prüfung vorab in der Schule abgelegt haben und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Der praktische Teil umfasst

  • das Durchfahren eines Parcours und
  • ein Gruppenfahren („freies Fahren“), bei dem die Schülerinnen und Schüler ihre Fahrwege selbst bestimmen können.

Folgende Übungsinhalte müssen von den Schülerinnen und Schülern zur Prüfung beherrscht werden:

  • Fahrrad schieben, aufsteigen möglichst von der rechten Seite, beachten der Pedalstellung, Handzeichen geben, einfahren in den Verkehr,
  • Umblick über die linke Schulter nach hinten,
  • deutlich sichtbares Handzeichen geben vor dem Abbiegen oder Spurwechsel,
  • beachten der Verkehrszeichen, Ampeln und Vorfahrtregeln,
  • richtige Fahrbahnbenutzung einschließlich Radwege, Beachtung des Rechtsfahrgebots und des Sicherheitsabstands,
  • bremsen, spurhalten und absteigen möglichst zur rechten Seite,
  • angemessene, vorausschauende Fahrweise ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender.



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