Landesverkehrswacht Berlin

Sicherheit - Vorsicht - Rücksicht !

Ihre Spende fließt zu 100% in Projekte

Die Landesverkehrswacht Berlin ist ein eingetragener, als gemeinnützig anerkannter Verein, der dement-sprechend nicht gewinnorientiert ist und keine Grundfinanzierung einer staatlichen Stelle erhält. Art und Umfang unserer Aktivitäten sind somit ganz wesentlich von Spenden, Sponsoring und Kooperationen abhängig.

Für alle Spendenbeträge können wir den hundertprozentigen Einsatz in den Sachkosten von Projekten gewährleisten. Wir beschaffen dafür z.B. Informations- und Unterrichtsmaterial, Sicherheitsausrüstung, Testgeräte, Übungsmaterial und -geräte. Eingesetzt wird das alles durch unsere ehrenamtlich tätigen Mitglieder, Moderatorinnen und Moderatoren oder wir leiten das Material an die jeweilige Zielgruppe weiter (z.B. Kinderwarnwesten an Kitas und Grundschulen). Gerne können Sie Ihre Spende auch mit einer Zweckbindung versehen.

Das Spendenkonto der Landesverkehrswacht Berlin bei der Berliner Volksbank:

IBAN: DE82 1009 0000 2505 6010 01
BIC: BEVODEBB

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Familiennamen oder die Firmenbezeichnung sowie die Adresse an. Optional können Sie eine Zweckbindung vermerken, z.B. "Schülerlotsen". Sie erhalten natürlich eine Spendenbescheinigung.

Herzlichen Dank!



Vereinfachter Beitragsnachweis

Die Zahlung des Jahresmitgliedsbeitrags kann gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung mit einer Zuwendungsbestätigung (unterschriebenes Papier-Original) oder einem vereinfachten Spendennachweis nachgewiesen werden. Der vereinfachte Spendennachweis gilt für alle ab dem 01.01.2020 an uns gezahlten Beiträge in einer jährlichen Gesamthöhe bis zu 300,00 €.

Wenn Sie also im Jahr 2020 oder einem Folgejahr bis zu 300,00 € an uns gezahlt haben, dann bitten wir Sie sehr herzlich, zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands und der Portokosten die Möglichkeit des vereinfachten Spendennachweises zu nutzen. Dazu reichen Sie beim Finanzamt einfach die Kopie(n) der Kontoauszüge mit der/den Zahlung/en an uns und den Ausdruck der hier verlinkten Bestätigung ein.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Wunsch auch für Beitragzahlungen und Spenden bis 300,00 € im Jahr die bekannte Zuwendungsbestätigung aus, jedoch nicht mehr automatisch, sondern nur noch nach entsprechendem Hinweis. Bitte rufen Sie uns dazu an (Tel. 030 3040161) oder senden Sie uns dafür eine formlose E-Mail. 

Für alle Beitragzahlungen und Spenden über 300,00 € im Jahr erhalten Sie die Zuwendungsbestätigung weiterhin automatisch.

Rechtsgrundlage

Die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) regelt dazu in § 50 Abs. 4 (Zuwendungs-bestätigung) (der Text ist auf die für uns anzuwendenden Bestimmungen zusammengefasst):


"Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt und der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes ist, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer auf einem von ihm hergestellten Beleg aufgedruckt sind und darauf angegeben ist, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt."

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