Landesverkehrswacht Berlin

Sicherheit - Vorsicht - Rücksicht !

Ihre Spende fließt zu 100% in Projekte

Die Landesverkehrswacht Berlin ist ein eingetragener, als gemeinnützig anerkannter Verein, der dementsprechend nicht gewinnorientiert ist und keine Grundfinanzierung einer staatlichen Stelle erhält. Art und Umfang unserer Aktivitäten sind somit ganz wesentlich von Spenden, Sponsoring und Kooperationen abhängig.

Ihre Spende macht den Unterschied!

Ob klein oder groß – jede Spende zählt.
Sie investieren in eine sichere Zukunft, schützen die verletzlichsten Verkehrsteilnehmer und helfen mit, dass Berlin lebenswerter und sicherer wird. Spenden Sie jetzt – für ein sicheres Berlin!

Für alle Spendenbeträge können wir den hundertprozentigen Einsatz in den Sachkosten von Projekten gewährleisten. Wir beschaffen dafür z.B. Informations- und Unterrichtsmaterial, Sicherheitsausrüstung, Testgeräte, Übungsmaterial und -geräte. Eingesetzt wird das alles durch unsere ehrenamtlich tätigen Mitglieder, Moderatorinnen und Moderatoren oder wir leiten das Material an die jeweilige Zielgruppe weiter (z.B. Kinderwarnwesten an Kitas und Grundschulen). Gerne können Sie Ihre Spende auch mit einer Zweckbindung versehen.

Das Spendenkonto der Landesverkehrswacht Berlin bei der Berliner Volksbank:

IBAN: DE82 1009 0000 2505 6010 01
BIC: BEVODEBB

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Familiennamen oder die Firmenbezeichnung sowie die Adresse an. Optional können Sie eine Zweckbindung vermerken, z.B. "Schülerlotsen". Sie erhalten natürlich eine Spendenbescheinigung.

Herzlichen Dank!

Warum Sie an die Landesverkehrswacht Berlin spenden sollten

Ihre Spende an die Landesverkehrswacht Berlin e.V. ist eine direkte Investition in die Sicherheit, Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in unserer Hauptstadt. Sie unterstützen damit nicht nur den Schutz von Leben, sondern auch den Aufbau eines respektvollen, sicheren und nachhaltigen Miteinanders im Straßenverkehr.

1. Ihre Spende rettet Leben

Jedes Jahr verunglücken in Berlin Hunderte Menschen im Straßenverkehr – oft mit tragischen Folgen.
Präventionsprogramme der Landesverkehrswacht haben bereits dazu beigetragen, die Zahl schwerer Unfälle deutlich zu senken.
Mit Ihrer Spende helfen Sie, Unfälle zu verhindern, Verletzungen zu minimieren und Menschenleben zu retten.

2. Unterstützung für besonders gefährdete Gruppen

Ihre Spende fließt direkt in Projekte für:
Kinder und Jugendliche: Sicherer Schulweg, Fahrradtrainings und Verkehrserziehung in Kitas und Schulen.
Seniorinnen und Senioren: Programme zur Förderung der sicheren Mobilität im Alter.
Menschen mit Behinderungen: Barrierefreie Mobilitätsprojekte für mehr Sicherheit im Alltag.
Radfahrer und E-Scooter-Nutzer: Sicherheitskurse für den verantwortungsvollen Umgang mit neuen Mobilitätsformen.

3. Jeder Euro wirkt – lokal und nachhaltig

• Ihre Spende bleibt in Berlin und wird direkt in lokale Projekte investiert.
• Sichtbare Wirkung: Sie unterstützen konkrete Maßnahmen wie Sicherheitskampagnen, Trainings, Workshops und Aufklärungsarbeit in Ihrer Nachbarschaft.
• Nachhaltiger Impact: Durch Prävention schaffen Sie langfristige Sicherheit und fördern ein bewussteres Verkehrsverhalten.

4. Förderung von Bildung und Prävention

Unfälle entstehen oft durch Unwissenheit oder Unachtsamkeit.
Mit Ihrer Hilfe können wir Verkehrserziehung intensivieren, um das Bewusstsein für Gefahren zu schärfen.
Sie ermöglichen den Kauf von Lernmaterialien, Simulatoren und Sicherheitstrainingsgeräten.

5. Gemeinsam für ein sicheres Berlin

Verantwortung übernehmen: Als Spender sind Sie Teil einer Bewegung für mehr Sicherheit und Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
Gesellschaftliches Engagement: Unternehmen können durch Spenden ihre Corporate Social Responsibility (CSR) stärken und ihr Engagement für die Stadt sichtbar machen.

6. Steuerliche Vorteile

• Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.
• Sie erhalten eine Spendenquittung, die Sie beim Finanzamt geltend machen können.

Beispiele, was Ihre Spende bewirken kann:
• 20 €: Reflexmaterialien für 50 Schulkinder – mehr Sichtbarkeit im Straßenverkehr.
• 50 €: Finanzierung eines Fahrradtrainings für eine Schulklasse.
• 100 €: Sicherheitsworkshop für Senioren zur sicheren Nutzung von E-Scootern.
• 500 €: Anschaffung eines Verkehrssimulators für realitätsnahe Trainings.
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Vereinfachter Beitragsnachweis

Die Zahlung des Jahresmitgliedsbeitrags kann gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung mit einer Zuwendungsbestätigung (unterschriebenes Papier-Original) oder einem vereinfachten Spendennachweis nachgewiesen werden. Der vereinfachte Spendennachweis gilt für alle ab dem 01.01.2020 an uns gezahlten Beiträge in einer jährlichen Gesamthöhe bis zu 300,00 €.

Wenn Sie also im Jahr 2020 oder einem Folgejahr bis zu 300,00 € an uns gezahlt haben, dann bitten wir Sie sehr herzlich, zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands und der Portokosten die Möglichkeit des vereinfachten Spendennachweises zu nutzen. Dazu reichen Sie beim Finanzamt einfach die Kopie(n) der Kontoauszüge mit der/den Zahlung/en an uns und den Ausdruck der hier verlinkten Bestätigung ein.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Wunsch auch für Beitragzahlungen und Spenden bis 300,00 € im Jahr die bekannte Zuwendungsbestätigung aus, jedoch nicht mehr automatisch, sondern nur noch nach entsprechendem Hinweis. Bitte rufen Sie uns dazu an (Tel. 030 3040161) oder senden Sie uns dafür eine formlose E-Mail. 

Für alle Beitragzahlungen und Spenden über 300,00 € im Jahr erhalten Sie die Zuwendungsbestätigung weiterhin automatisch.

Rechtsgrundlage

Die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) regelt dazu in § 50 Abs. 4 (Zuwendungs-bestätigung) (der Text ist auf die für uns anzuwendenden Bestimmungen zusammengefasst):

"Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt und der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes ist, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer auf einem von ihm hergestellten Beleg aufgedruckt sind und darauf angegeben ist, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt."

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