Die Berliner Jugendverkehrsschulen
Seit vielen Jahren unterstützen wir den Erhalt und die fachliche und organisatorische Weiterentwicklung der 25 Berliner Jugendverkehrs-schulen, die alle von den Bezirksämtern getragen werden. Treptow-Köpenick verfügt über eine Jugendverkehrsschule, in Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow gibt es je drei, alle übrigen Bezirke unterhalten je zwei Jugendverkehrsschulen.
Übersicht der Standorte und Kontaktdaten der Jugendverkehrsschulen
(Weiterleitung auf die Seiten der Senatsbildungsverwaltung, die die aktuellste Übersicht hat). Terminanfragen richten Sie bitte immer direkt an die jeweilige Jugendverkehrsschule.
Die Radfahrausbildung bzw. die Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist eine Querschnittsaufgabe im Rahmen des Sachunterrichts und Teil des Schulrahmenlehrplans. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen an der theoretischen Radfahrprüfung teil. Wer die theoretische Radfahrprüfung bestanden hat, darf an der praktischen Radfahrprüfung teilnehmen. Das Ablegen einer erfolgreichen Radfahrprüfung, die als Nachweis für die Beherrschung der
Verkehrsgrundkenntnisse und des sicheren Umgangs mit dem Fahrrad dienen soll, ist Voraussetzung für die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.
Rechtliche Grundlagen
Die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung wird in § 12 Abs. 4 des Schulgesetzes als eine von etwas 2 Dutzend Querschnittsaufgaben benannt, die in der Schule als "übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben" "in den Fächern, fachübergreifend, in Lernbereichen und im Rahmen spezifischer Angebote und Projekte der Schule berücksichtigt" werden.
Die Jugendverkehrsschulen werden zusammen mit den Jugendkunst- und den Gartenarbeitsschulen als "außerschulische Lernorte" bezeichnet und sind in § 124a Abs. 3 des Berliner Schulgesetzes verankert:
"Die Jugendverkehrsschulen haben die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen den chancengerechten Zugang zu Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung zu eröffnen. Die Jugendverkehrsschulen unterbreiten unterrichtliche, außerunterrichtliche und außerschulische Angebote und kooperieren mit den allgemeinbildenden Schulen und mit anderen Einrichtungen, insbesondere mit der Polizei und mit Trägern der außerschulischen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung. Die für die Jugendverkehrsschulen zuständige Senatsverwaltung entwickelt gemeinsame Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen."
Die Radfahrprüfung in der 4. Klassenstufe ist in § 13 der Berliner Grundschulordnung geregelt:
"In Jahrgangsstufe 4 wird in Zusammenarbeit mit der Polizei die Radfahrprüfung durchgeführt, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Beide Teile sind schulische Veranstaltungen und unterliegen der Aufsicht der Schule. An der theoretischen Radfahrprüfung nehmen alle Schülerinnen und Schüler teil. Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, darf an der praktischen Radfahrprüfung teilnehmen, sofern das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Nach bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler den Radfahrschein von ihrer Schule. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, darf sie wiederholen. Das Bestehen der Prüfung, auch das Bestehen allein des theoretischen Teils, ist auf dem Zeugnis zu vermerken."
Aktuelle Probleme
In den derzeitigen Strukturen machen alle Beteiligten (Mitarbeitende, Bezirksverwaltungen, Polizei Berlin) einen wirklich guten Job. Allerdings ist das organisatorische Umfeld der Jugendverkehrsschulen nicht mehr zeitgemäß.
- Der Einsatz von festangestelltem Personal wird im Rahmen der 12 Bezirkshaushaltspläne entschieden und ist daher sehr uneinheitlich.
- Das meiste Personal wird von Beschäftigungsträgern im Rahmen von Arbeitsfördermaßnahmen bereitgestellt, kann daher häufiger wechseln und hat überwiegend keine pädagogische Vorbildung oder Kompetenzen in der Verkehrssicherheitsarbeit.
- Die Internetangebote sind sehr unterschiedlich: Teilweise von den Beschäftigungsträgern betrieben, teilweise auf den Seiten der Bezirksämter, mal aktuell und ausführlich, mal nur mit Basisinformationen. Online-Terminanfragen oder tagesaktuelle Änderungen sind unüblich. Die direkte Kommunikation per E-Mail mit den Mitarbeitenden vor Ort ist nur teilweise möglich.
Unsere Forderungen an die Berliner Politik
- Mindestens eine feste pädagogische Leitungsstelle und eine halbe Assistenzstelle pro Jungendverkehrs-schule, verankert im Haushalt der Senatsbildungsverwaltung (aktuell entscheiden die Bezirke über die feste Personalausstattung, die sehr unterschiedlich ist).
- Gemeinsamer Internetauftritt aller Jugendverkehrsschulen, Online-Terminbuchungsmöglichkeit für die Schulen, gleiche Mindestöffnungszeiten für die freien Übungsstunden am Nachmittag, gleiche Mindestangebote in der Verkehrssicherheits- und Mobilitätsbildung.
- Einrichtung einer regelmäßigen Abstimmungsrunde der Leitungspersonen der Jugendverkehrsschulen unter Mitwirkung der für Verkehr und Bildung zuständigen Senatsverwaltungen und der Polizei Berlin. Auch wir sind gerne bereit, daran mitzuwirken.
- Umsetzung der Empfehlungen zur besseren Organisation und zur Ausweitung des Angebots der Jugendverkehrsschulen aus dem Schlussbericht vom 12.02.2018 des "Pilotprojekts Jugendverkehrs-schulen (Phase 2)" im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
- Veröffentlichung der von der "für die Jugendverkehrsschulen zuständige Senatsverwaltung entwickelt(en) gemeinsame(n) Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen" (siehe oben, Schulgesetz) und Unterlegung von deren Umsetzung mit einem Zeit-, Maßnahme- und Finanzierungsplan. Die Finanzierung ist im Landeshaushalt zweckgebunden zu sichern.
Abgeordnetenhaus beschließt Auftrag zur Weiterentwicklung der Jugendverkehrsschulen
22.04.21 / Das Abgeordnetenhaus hat heute einen von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Antrag "Jugend-verkehrsschulen dauerhaft sichern, konzeptionell weiterentwickeln und ihre Arbeitsfähigkeit gewährleisten" beschlossen. Einerseits freuen wir uns natürlich immer über politische Aufmerksamkeit für die noch immer vernachlässigten Jugendverkehrsschulen. Andererseits enthält der Antrag keine Aufträge an den Senat über diejenigen hinaus, die spätestens seit 2018 durch ein umfassendes Gutachten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Entwicklungsziele bekannt wären. Selbst in der Koalitionsvereinbarung von 2016 waren die meisten Punkte des jetzt gefassten Beschlusses schon enthalten (Seite 40).
Neubau der Jugendverkehrsschule Steglitz eingeweiht
23.09.21 / Die Jugendverkehrsschule Steglitz, Albrechtstraße 42, 12167 Berlin, wurde am 17.09.2021 durch Bezirksstadträtin Maren Schellenberg eröffnet und steht auch für das freie Fahren und Üben zur Verfügung.
Die Abnahme durch den TÜV ist erfolgt und die Nutzungsaufnahme ist beantragt. Die Freigabe zur Nutzung des Gebäudes steht noch aus. Aus diesem Grund darf das Gebäude leider noch nicht betreten werden.
Die Jugendverkehrsschule Steglitz ist barrierefrei und wird den funktionalen, räumlichen, technischen und energetischen Anforderungen an eine moderne Jugendverkehrsschule gerecht und ist jetzt auch im Winter nutzbar. Kinder können z.B. in ihrer Freizeit das verkehrssichere Radfahren ganzjährig üben oder den praktischen Teil der Fahrradprüfung ablegen. Im Rahmen der erweiterten Verkehrssicherheitsberatung können auch für Kitas, Vorschulgruppen, Senioren oder Geflüchtete zusätzliche Schulungskapazitäten geschaffen werden. Die Kinder werden in Zusammenarbeit mit den Verkehrssicherheitsberatern der Berliner Polizei und dem gemeinnützigen Träger „Wendepunkt gGmbH“ betreut.