Landesverkehrswacht Berlin

Sicherheit - Vorsicht - Rücksicht !

Schülerlotsen - große Verantwortung im ersten Ehrenamt!

Vor Schulbeginn (seltener auch nach Schulschluss) sind sie an vielen Schulen schon von weitem an ihren neon-gelben Jacken zu erkennen – Schülerlotsinnen und Schülerlotsen im Einsatz. Der bekannte Begriff wird bereits seit 1953 benutzt, als der „Schülerlotsendienst“ in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet wurde. Im gleichen Jahr begannen auch die "Freiwilligen Helfer der Volkspolizei" mit ihrer Arbeit in der DDR.

Auch wir sprechen weiterhin von „Schülerlotsen“, um diesen speziellen Dienst der jüngsten "Verkehrshelfer" (so der offizielle Begriff) im Umfeld der Grundschulen zu charakterisieren. Verkehrshelfer im Allgemeinen können natürlich auch Erwachsene sein; ihr Einsatz ist auch nicht auf das Schulumfeld begrenzt. Sie können z. B. bei Großveranstaltungen oder bei für Fußgänger schwierigen Verkehrsführungen an Baustellen eingesetzt werden.

Der Schülerlotsendienst ist eine freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit. Die Lotsinnen und Lotsen haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Schule und zu schulischen Einrichtungen im Straßenverkehr zu unterstützen. Dabei sollen sie die Schülerinnen und Schüler möglichst in Gruppen zum Beispiel über die Fahrbahn führen und anderen Verkehrsteilnehmenden signalisieren, dass Schulkinder die Straße überqueren möchten.

Die Schülerlotsinnen und Schülerlotsen tragen zu einer sicheren und selbständigen Mobilität der jüngeren Schulkinder bei und werden selbst zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ausgebildet.

Vor dem Einsatz müssen alle Lotsinnen und Lotsen an einer Ausbildung teilgenommen haben. Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind nach bestehender Eignung am Schulstandort bzw. im Nahbereich der Schule eingesetzt wird. Die Ausrüstung erhalten sie leihweise.

Für alle Verkehrshelfer und damit auch für Schülerlotsen gilt: Der Einsatz ist nur bei angeordnetem Zeichen 356 "Verkehrshelfer" zulässig. Der Einsatz wird daher auch von der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde vorbereitet und begleitet und Eingriffe in den Straßenverkehr sind verboten. Die Partner des Schülerlotsendienstes sind in Berlin

  • die Schule (Initiative zur Einrichtung, Einbindung der Eltern, Akquise der Lotsen/Lotsinnen, betreuende Lehrkraft),
  • die Polizei (Ausbildung und Begleitung),
  • die Landesverkehrswacht (kostenfreies Unterrichtsmaterial und Sicherheitsausrüstung, öffentliche Begleitung),
  • der Verband der Automobilindustrie (Sponsor der Sicherheitsausrüstung).

Bundesweit sind rund 35.000 Menschen als Schülerlotsen tätig, in Berlin mehr als 1.300. Es sind in Berlin die Kinder in der 5. und 6. Klassenstufe, die für ihre jüngeren und unerfahrenen Mitschüler/innen an gefährlichen Stellen den Schulweg sichern und ihnen so sicher über die Straße helfen. Aber auch Eltern, ältere Geschwister oder andere Erwachsene können die Aufgabe als Schülerlotse wahrnehmen. Der Einsatz ist freiwillig, erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich und ist über die Unfallkasse Berlin gesetzlich versichert.

Der Erfolg der Schülerlotsen lässt sich schon daran ermessen, dass es seit der Einführung des Dienstes im Jahr 1953 an den von ihnen gesicherten Übergängen keinen einzigen schweren oder gar tödlichen Unfall gegeben hat.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen zum Schülerlotsendienst auf den Seiten der Deutschen Verkehrswacht. Bitte beachten Sie dabei, dass der Schülerlotsendienst von den 16 Bundesländern unterschiedlich geregelt ist.

Die bundesweit geltenden Regelungen zum Schülerlotsendienst finden Sie beim Verkehrswacht Medien Service. Dort bestellen Sie auch die Sicherheitsausrüstung für die Lotsinnen und Lotsen.

Die Unfallkasse Berlin hat zudem in einer Broschüre eine Zusammenfassung wichtiger Informationen veröffentlicht.

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