Angekündigte Weiterentwicklung
Die aktuellste Mitteilung des Senats zur Entwicklung von Qualitätsstandards für die Arbeit der bezirklichen Jugendverkehrsschulen haben wir der Antwort vom 22.02.2021 des Senats auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf entnommen. Darin heißt es:
"Eine von Senat und Bezirken getragene Arbeitsgruppe hat ein Arbeitsergebnis vorgelegt. Die im Entwurf vorliegenden Qualitätsstandards sollen die Grundlage für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung, ein Qualitätsmanagement der Jugendverkehrsschulen bilden. Sie orientieren sich daher formal an Modellen für das Qualitätsmanagement öffentlicher Einrichtungen/Bildungseinrichtungen und sind im Sinne einer Rahmensetzung ausgearbeitet.
Mit den Bezirken ist abgestimmt, dass die vorliegenden Qualitätsstandards zunächst schrittweise erprobt, weiterentwickelt und im Ergebnis dann verbindlich eingeführt werden. Diese Phase ist auf maximal zwei Jahre angelegt und soll im ersten Halbjahr dieses Jahres (2021, Anm.) begonnen werden. Die Abstimmung über die an der Pilotphase teilnehmenden Bezirke findet zurzeit statt. Einzelne „Qualitätsstandards“ im Sinne der Fragestellung ließen sich nur schwer isoliert darstellen, da diese zwar abschnittsweise, aber als Prozess ineinandergreifen. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass sich das Papier und der weitere Fortgang noch in der verwaltungsinternen Abstimmung befinden.
Für die Erarbeitung des Entwurfs von Qualitätsstandards hat die Arbeitsgruppe unter anderem auf fachliche Ergebnisse von einrichtungsbezogenen Projekten und Arbeitsgruppen zurückgegriffen. So wurden Ergebnisse seinerzeit aktueller Projekte zu 3 den Jugendverkehrsschulen, welche beispielsweise im Rahmen der Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms Berlin Sicher Mobil 2020 durchgeführt wurden, berücksichtigt. Diese Grundlagen wurden als hinreichend erachtet."
Ergebnisse 2018 des Pilotprojekts in der Versenkung verschwunden
2016/17 hatte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in einem Pilotprojekt untersuchen lassen, welchen sinnvollen und zugleich zukunftsfähigen Standard man für die Finanzierung und Personalausstattung der Jugendverkehrsschulen entwickeln kann. Es sollte außerdem dazu genutzt werden, geeignete Angebots- und Ausstattungsstandards für die Standorte zu entwickeln und soweit zu verallgemeinern, dass sie in den Folgejahren sukzessive auf andere Standorte übertragen werden könnten.
Die Kernfragen, für die das Pilotprojekt vor dem skizzierten Hintergrund exemplarische Antworten entwickeln sollte, lauten:
- Welche Aufgabe(n) sollen und können die Jugendverkehrsschulen in Berlin künftig übernehmen?
- Wie können sie konzeptionell auf diese Aufgabe(n) ausgerichtet werden?
- Welche infrastrukturellen und betrieblichen Anforderungen ergeben sich daraus für die einzelnen Standorte?
- Wie können die dafür notwendigen strukturellen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen hergestellt und langfristig gesichert werden?
- Welche Kooperationsform auf bezirklicher oder gesamtstädtischer Ebene erscheint zur langfristigen Sicherung einer qualitätvollen, den Verkehrssicherheitsanforderungen der relevanten Risikogruppen des Verkehrssicherheitsprogramms angemessenen Arbeit in den Jugendverkehrsschulen am besten geeignet?
Auf 52 Seiten und in einem Anlagenband gab es dazu von den zwei bearbeitenden Büros zahlreiche richtungsweisende Antworten, die kaum etwas an Aktualität verloren haben.
Leider ist die Untersuchung von der auftraggebenden Senatsverwaltung nie öffentlich vorgestellt worden und nach unserer Kenntnis auch nicht im Internet abrufbar, sodass diese wertvolle Quelle für die Beantwortung fast aller Perspektivfragen zu den Jugendverkehrsschulen für den öffentlichen Diskurs nicht zur Verfügung steht.