Zwei Versicherungen sorgen für Sicherheit
Die Schülerlotsinnen und Schülerlotsen sind als ehrenamtlich Tätige durch die gesetzliche Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin versichert. Das betrifft alle Schäden durch Dritte, die sie eventuell bei der Ausübung ihres Dienstes erleiden.
Haftpflichtschäden, die durch Schülerlotsinnen und Schülerlotsen öffentlicher Schulen verursacht werden, sind entsprechend der für öffentliche Schulen geltenden Regelungen abgesichert. Für Schülerlotsinnen und Schülerlotsen privater Schulen ist durch das Land Berlin eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden.